Verkehrsfähigkeit & Compliance

Ein Lebensmittel gilt in der Regel als verkehrsfähig, wenn die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden, die Verwendung sicher ist und die Verbraucher durch Kennzeichnung und Aufmachung nicht getäuscht werden.

Als Lebensmittelunternehmer/in unterliegen Sie einer besonderen Sorgfaltspflicht und sind verantwortlich für eine effektive Kontrolle dieser Themen im Rahmen des Compliance Checks, bei dem ich Sie unterstützen kann. Was zu tun ist ergibt sich aus den vielfältigen Regelungen des Lebensmittelrechts in Verbindung mit der Verwaltungspraxis und einschlägigen Urteilen.

Mein Angebot

  • Prüfung der Rezeptur im Rahmen der Produktentwicklung – qualitativ und quantitativ
  • Abgleich von Spezifikationen mit normativen Vorgaben
  • Erarbeitung von Prüfplänen / Beratung zur Auswahl von Methoden
  • Erläuterung von Analysenergebnissen
  • Naturwissenschaftliche Beratung zu toxikologischen Fragestellungen
  • Fragen zu Verpackungsmaterialien
  • Kooperation mit LebensmittelgutachterInnen nach § 73 LMSVG
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